Katastrophenfall Bayern – Corona-Pandemie
Anordnung zum Betrieb von Sportstätten im Gemeindebereich Wegscheid vom 12.05.2020
Anordnung_zum_Betrieb_von_Sportstätten_im_Gemeindebereich_Wegscheid2020_05_12
Link zur Sofort-Hilfe:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Öffentliche Koordination und Hilfeeinrichtungen
Öffentliche Koordination und Hilfseinrichtungen
Katastrophenfall Bayern; Mitteilung unseres Bürgermeisters:
2020_03_16_Anschreiben1.BGM-AllgemeinverfügungStaatsregierung
Kindergärten (Wegscheid, Wildenranna, Kita):
Ab Montag, 16.03.2020 geschlossen.
Aktuelle Informationen zur Kindertagesbetreuung
Grundsätzlich wird es von Montag, den 16. März 2020, bis Sonntag, den 19. April 2020, ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten geben. Ein Betretungsverbot für Beschäftigte wird es nicht geben.
Es wird Ausnahmen für Kinder geben, wenn beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und
die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet beim Robert Koch-Institut) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen (vgl. Allgemeinverfügung vom 06.03.2020).
Zu den Bereichen der Kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der Kindertageseinrichtung betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. Es werden also keine speziellen Notfallkitas eingerichtet, sondern jede Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte hat eine entsprechende Notbetreuung sicher zu stellen.
Im Folgenden finden Sie das Informationsblatt für Eltern zum Herunterladen:
Markt Wegscheid, 13.03.2020 17.45 Uhr
Adalbert-Stifter-Volksschule:
Ab Montag, 16.03.2020 geschlossen.
Die Schulleitung hat einen Elternbrief veröffentlicht, indem Sie alle Informationen entnehmen können.
http://volksschule-wegscheid.de/wp-content/uploads/2020/03/Elternbrief-zur-Notfallbetreuung-1.pdf
Markt Wegscheid, 13.03.2020 12.00 Uhr, Ergänzung 14.03.2020