Das Bayerische Landespflegegeld

Der Bayerischen Staatsregierung liegt das Thema Pflege besonders am Herzen. Deshalb wird mit dem Landespflegegeld ein wichtiges Signal gesetzt.

Es werden rund 400 Mio. Euro investiert, damit Pflegebedürftige die Möglichkeit bekommen, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen: ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern.

Wer erhält das Bayerische Landespflegegeld?
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher
  • mit Hauptwohnsitz in Bayern,
  • die einen entsprechenden Antrag stellen.
Wie hoch ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung kann sowohl online  als auch schriftlich erfolgen. Das Antragsformular erhalten Sie direkt im Rathaus Wegscheid.

Dem unterschriebenen Antrag ist eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse beizulegen, aus dem ersichtlich ist, welcher Pflegegrad vorliegt. Sofern Sie Ihren Pflegegradbescheid nicht haben, reicht eine Bestätigung der Pflegekasse über den aktuellen Pflegegrad.

Im Falle eines abweichenden Antragstellers muss der Antrag von diesem unterschrieben werden, zusätzlich müssen Sie eine Kopie einer Vollmacht oder des gerichtlichen Betreuerausweises einreichen.

Im Falle der Antragstellung für minderjährige Kinder ist bei einem gemeinsamen Sorgerecht der Antrag von beiden Elternteilen zu unterschreiben.

Personen, die bereits Pflegegeld erhalten, müssen keinen neuen Antrag stellen. Der Antrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Zur Fristwahrung müssen Sie den Antrag auch unvollständig bis zum 31.12. beim Bayerischen Landesamt für Pflege einrichen. Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der Eingang beim Landesamt. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

Wie funktioniert die Auszahlung?

Das Pflegejahr ist vom 01.10 eines Jahres bis zum 30.09. des Folgejahres festgelegt.

 

Die Auszahlung erfolgt im Jahr der Antragstellung nach Erlass des Bewilligungsbescheids, für die folgenden Pflegegeldjahre beginnen die Auszahlungen immer im Oktober.

Wo muss der Antrag eingereicht werden?

Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ausschließlich an:

Bayerisches Landesamt für Pflege
– Landespflegegeld –
Postfach 13 65
92203 Amberg

Weitere Informationen und Fragen zum Bayerischen Landespflegegeld finden Sie auch auf der Homepage „Landespflegegeld Bayern“.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Pflege