Rechte und Nachteilsausgleiche

Beruf

Welche Rechte und Nachteilsausgleiche können schwerbehinderte Menschen im Berufsleben erhalten?

  • besonderer Kündigungsschutz (§§ 168 ff SGB IX)
  • Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX)
  • Freistellung von Mehrarbeit (§ 124 SGB IX)
  • Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern (Inklusionsrichtlinien)
  • Teilzeitarbeit
  • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (§§ 17 – 29 SchwbAV)
  • Hilfe bei der Anschaffung von technischen Arbeitshilfen
  • Hilfe zum Erreichen des Arbeitsplatzes
  • Hilfe zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz
  • Hilfe zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
  • Hilfe zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
  • Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz
  • Inanspruchnahme eines Integrationsfachdienstes (§§ 109, 110 SGB IX)

 

Was ist ein Integrationsfachdienst?
Die Integrationsfachdienste leisten Hilfen nicht finanzieller Art zur beruflichen Integration. Dazu gehören vor allem Beratung, Unterstützung und Vermittlung von Arbeitsplätzen. Diese Hilfeleistungen sind kostenlos.

Der Integrationsdienst für den Landkreis Passau ist erreichbar:

IFD Passau
Bahnhofstraße 17
94032 Passau
Telefon: 0851 9883100
E-Mail: ifd.passaubfz-peters.de

 

Wer erteilt weitere Auskünfte?
Weitere Auskünfte zu den Nachteilsausgleichen im Berufsleben erhalten Sie bei dein Inklusionsämtern:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
– Region Niederbayern-
Friedhofstraße 7
84028 Landshut
Telefon: 0871 829-0
E-Mail: poststelle.ndbzbfs.bayern.de

Steuer

Lohn- und Einkommensteuer

Welche Rechte und Nachteilsausgleiche können schwerbehinderte Menschen bei der Lohn- und Einkommenssteuer erhalten?

  • Pauschbetrag für behinderte Menschen (§ 33 b Abs. 1 – 3 EStG)
  • Pauschbetrag für Pflegepersonen (§ 33b Abs. 6 EStG)
  • Kosten für Privatfahrten (§§ 33 EStG i. V. m. Einkommensteuer-Hinweise 2018 H 33.1 – 33.4)
  • Werbungskosten (§ 9 EStG)
  • Hilfe im Haushalt (§ 35 a EStG)
  • Berücksichtigung von erwachsenen behinderten Kindern

Kraftfahrzeugsteuer

Welche Rechte und Nachteilsausgleiche können schwerbehinderte Menschen bei der Kraftfahrzeugsteuer erhalten?
Schwerbehinderte Personen können unter Umständen eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung oder eine Kraftfahrzeugermäßigung erhalten.

Wer kann von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden?
Schwerbehinderte Personen, die hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG) sind, werden auf Antrag vom Hauptzollamt von der Kraftfahrzeugsteuer für ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug befreit.

Das gleiche gilt für Personen, die am 01.10.1979 schwerkriegsbeschädigt waren oder das Merkzeichen VB oder EB im Schwerbehindertenausweis hatten.

Wer erhält eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer?
Schwerbehinderte Menschen, deren Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist (Merkzeichen G) oder die gehörlos sind (Merkzeichen Gl), haben ein Wahlrecht: Sie können zwischen Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr und Kraftfahrzeugsteuerermäßigung wählen.

Wer sich für die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung entscheidet, kann beim Hauptzollamt eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50 % für ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug beantragen.

An die Entscheidung für die Steuerermäßigung oder die Freifahrtberechtigung ist der schwerbehinderte Mensch nicht auf Dauer gebunden. Ein späterer Wechsel ist ohne weiteres möglich.

Was ist bei der Benutzung des Kraftfahrzeugs zu beachten?
Das steuerbegünstigte Kraftfahrzeug darf grundsätzlich nur von der behinderten Person benutzt werden. Andere Personen dürfen es nur benutzen, wenn die Fahrt der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Person dient. Auch eine entgeltliche Personenbeförderung ist ebenso wie eine Beförderung von Gütern nicht zulässig.

Wo erhält man nähere Auskünfte?
Freifahrtberechtigte Personen erhalten zusammen mit ihrem Bescheid ein ausführliches Merkblatt, in dem auf die Einzelheiten eingegangen wird.

Für Kraftfahrzeugsteuerermäßigungen und -befreiungen ist für das Gemeindegebiet Wegscheid das

Hauptzollamt Landshut
Zollamt Passau
Industriestraße 14 d
94036 Passau

zuständig.


Hundesteuer

Welche Rechte und Nachteilsausgleiche können schwerbehinderte Menschen bei der Hundesteuer erhalten?
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl oder H sind in der Gemeinde Wegscheid von der Hundesteuer befreit. Bitte reichen Sie den Bescheid oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beim Markt Wegscheid ein.

Auto

Parkerleichterungen

Welche Rechte und Nachteilsausgleiche können Schwerbehinderte im Hinblick auf Parkerleichterungen erhalten?

Je nach Art der Behinderung können behinderte Menschen verschiedene Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.

Welche Parkausweise für schwerbehinderte Menschen gibt es?
Es gibt drei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind:

  • einen internationalen blauer Parkausweis
  • einen orangefarbenen Parkausweis
  • einen dunkelblauen Parkausweis mit dem Vermerk „nur BY“.

Wer kann einen internationalen blauen Parkausweis erhalten?
Folgende Personen können einen internationalen blauen Parkausweis erhalten:

1. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
2. Blinde (Merkzeichen Bl)
3. Personen mit beidseitiger Amelie (beide Arme fehlen) oder beidseitiger Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an Schultern bzw. Hüften an) oder vergleichbare Einschränkung (z. B. völliger Funktionsverlust der Arme einschließlich der Schulter und Ellenbogengelenke)

Wer kann einen orangefarbenen Parkausweis erhalten?
1. Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem Einzel-GdB 60
2. Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70.

Welche Bewandtnis hat es mit dem dunkelblauen Parkausweis mit Vermerk „nur BY“?
Dieser Parkausweis wird nicht mehr ausgegeben. Er beruht auf einer bayerischen Sonderregelung. Personen mit diesem Parkausweis können jetzt beim ZBFS die Zuerkennung des Merkzeichens aG beantragen. Sie erhalten dann einen internationalen blauen Parkausweis.

Welche Rechte sind mit den Parkausweisen verbunden?
Folgende Rechte sind mit allen Parkausweisen verbunden:

  • Parken bis zu drei Stunden im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO). Für bestimmte Haltverbotsstrecken kann eine längere Parkzeit genehmigt werden. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben.
  • Überschreiten der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO).
  • Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, die durch das Zeichen 314 „Parkplatz“ oder Zeichen 315 „Parken auf Gehwegen“ gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist.
  • Parken während der Ladezeiten in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist.
  • Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung.
  • Parken auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden.
  • Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Voraussetzung ist stets, dass in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.

Personen mit internationalem blauen Parkausweis dürfen zusätzlich die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Behindertenparkplätze benutzen. Unter bestimmten Umständen kann ihnen auch ein personenbezogener Einzelparkplatz reserviert werden. Wurde der Parkausweis aufgrund einer Contergan-Schädigung oder vergleichbaren Beeinträchtigung ausgestellt, müssen Parkscheiben nicht betätigt werden.

Wo gelten die Parkausweise?
1. Der internationale blaue Parkausweis wird in Deutschland, in allen übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in einigen weiteren Staaten anerkannt.
2. Der orangefarbene Parkausweis gilt in ganz Deutschland.

Wo erhält man die Parkausweise?
Die Parkausweise sind für Bürgerinnen und Bürger des Marktes Wegscheid direkt im Rathaus zu beantragen. Sie sind gebührenfrei. Sie können auch dann ausgestellt werden, wenn der schwerbehinderte Mensch selbst keine Fahrerlaubnis besitzt. Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen er als Beifahrer teilnimmt.

Können in Sonderfällen befristete Ausnahmegenehmigungen erteilt werden?
Personen mit vorübergehender außergewöhnlicher Gehbehinderung (zum Beispiel bei Bein im Gips nach kompliziertem Bruch) können eine befristete Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn sie dem Markt Wegscheid eine fachärztliche Bescheinigung über die vorübergehende außergewöhnliche Gehbehinderung vorlegen.

Welche sonstigen Parkerleichterungen gibt es?

  • Ohnhänder
    erhalten auf Antrag beim Markt Wegscheid eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhaltverbot bzw. auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung der Parkscheibe zu parken.
  • Kleinwüchsige Menschen
    mit einer Körpergröße unter 1,39 m und darunter kann genehmigt werden, an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.

Diese Personen erhalten keinen Parkausweis, sondern eine Ausnahmegenehmigung. Bei Inanspruchnahme der Parkerleichterungen ist die Ausnahmegenehmigung auf der Innenseite der Windschutzscheibe gut sichtbar anzubringen. Mit der Ausnahmegenehmigung ist keine Befreiung von der zulässigen Höchstparkdauer verbunden.

Was ist bei der Benutzung des Parkausweises zu beachten?
Der Parkausweis ist im Kraftfahrzeug gut sichtbar auszulegen. Er darf nur auf Fahrten verwendet werden, an denen der Behinderte selbst teilnimmt. Auf anderen Fahrten darf er nicht verwendet werden, auch wenn das Kraftfahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist oder wenn auf der Fahrt Besorgungen für den Behinderten erledigt werden.

Wenn der Inhaber des Parkausweises keine Fahrerlaubnis besitzt, gilt er für Fahrten, an denen dieser als Beifahrer teilnimmt.


Zentralschlüssel für Behindertentoiletten

Was verbirgt sich hinter dem sogenannten Euroschlüssel und wer kann ihn erhalten?
Die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten öffentlichen Behindertentoiletten in Deutschland und in anderen europäischen Staaten können mittels eines Zentralschlüssels benutzt werden. Dieser Schlüssel wird vom „Club Behinderter und ihrer Freunde e. V.“ an Behinderte versandt, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind.

Dazu gehören schwer gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, blinde und andere schwerbehinderte Menschen, die hilflos sind oder eine Begleitperson brauchen, sowie an Multipler Sklerose, Morbus Crohn und Colitis ulcerosa Erkrankte und Menschen mit chronischen Blasen- bzw. Darmleiden.

In jedem Fall bekommen den Schlüssen behinderte Menschen mit

  • Gdb von mindestens 70 und Merkzeichen G oder
  • Merkzeichen aG, B, H oder Bl.

Was kostet der Zentralschlüssel und wo kann er beantragt werden?
Der Schlüssel kostet 28,90 Euro und wird gegen Einsendung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) sowie ggf. eines ärztlichen Attestes zugesandt. Er kann auch zusammen mit dem Behindertentoilettenverzeichnis „Der Locus“ mit Standorten von ca. 12.000 Toiletten bestellt werden und kostet dann 37,50 Euro. Den Zentralschlüssel, sowie ggf. das Behindertentoilettenverzeichnis können Sie im Onlineshop kaufen.


Preisnachlass beim Neuwagenkauf

Welche Vorteile gibt es beim Neuwagenkauf für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderten Menschen wird oftmals ein Preisnachlass beim Neuwagenkauf gewährt. Dieser kann bis zu 20 % betragen. Dies ist jedoch vom Hersteller und vom Händler sowie teilweise auch vom Verhandlungsgeschick des Käufers abhängig. Häufig wird das Vorliegen des Merkzeichens G oder aG und/oder ein bestimmter Grad der Behinderung verlangt.


Automobilclubs

Viele Automobilclubs gewähren schwerbehinderten Menschen eine Beitragsermäßigung.


Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen

Wer kann von den Fahrverboten befreit werden?
Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), hilflos (Merkzeichen H) oder blind (Merkzeichen Bl) sind, sind von Fahrverboten zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in Umweltzonen befreit.

Umweltzonen dürfen in diesen Fällen auch ohne Plakette befahren werden (Umweltzone München).

Öffentliche Verkehrsmittel

Freifahrt

Wer kann die Freifahrt in Anspruch nehmen?
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können beim ZBFS eine Wertmarke erwerben und damit Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB, die am 01.10.1979 freifahrtberechtigt waren, wenn der GdS wenigstens 70 beträgt.

Wie viel kostet eine Wertmarke und wie lange gilt sie?
Eine Wertmarke mit Gültigkeit von einem Jahr kostet 80 Euro, mit Gültigkeit von einem halben Jahr 40 Euro. Die Wertmarke gilt ab dem Kalendermonat, der auf ihr eingetragen ist. Diesen Monat kann der schwerbehinderte Mensch bestimmen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann eine neue Wertmarke erworben werden.

Wer erhält eine kostenfreie Wertmarke?
Folgende freifahrtberechtigte Personen erhalten eine für ein Jahr gültige Wertmarke auf Antrag unentgeltlich:

  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl,
  • schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H,
  • Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhalten,
  • Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als laufende Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder entsprechende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten,
  • Personen, die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27 a oder 27 d BVG erhalten,
  • Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB, die mindestens seit dem 01.10.1979 wegen ihrer Schädigungsfolgen die Freifahrtberechtigung haben.

Kann eine noch gültige Wertmarke zurückgegeben werden?
Eine für ein Jahr ausgegebene Wertmarke kann zurückgegeben werden, wenn sie noch mindestens ein halbes Jahr gültig ist. Es wird dann auf Antrag die Hälfte der Gebühr erstattet.

In welchen Verkehrsmitteln gilt die Freifahrtberechtigung?
Während der Gültigkeitsdauer der Wertmarke besteht eine Freifahrtberechtigung u. a. in allen Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und in vielen Bussen in ganz Deutschland sowie bundesweit in den Zügen des Nachverkehrs der Deutschen Bahn AG. Die Freifahrtberechtigung gilt nicht für Fernbusse.

Darf man Begleitpersonen, Hunde oder Gepäck mitnehmen?
Im Inland:

Freifahrtberechtigte Personen können ihr Handgepäck, einen Krankenfahrstuhl, sonstige orthopädische Hilfsmittel und einen Begleithund kostenlos mitnehmen. Sofern die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch den Eintrag des Merkzeichens B im Ausweis nachgewiesen ist, wird auch die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert. Die Begleitperson wird auch dann unentgeltlich befördert, wenn der schwerbehinderte Mensch keine Wertmarke beantragt hat und deshalb selbst nicht freifahrtberechtigt ist. Nicht möglich ist allerdings die gegenseitige Begleitung von schwerbehinderten Menschen, deren Ausweise  das Merkzeichen B tragen.

Im Ausland:
Im internationalen Fernverkehr wird die Begleitperson von Rollstuhlfahrern und Blinden (Merkzeichen Bl) in vielen europäischen Staaten kostenlos befördert. Die Begleitperson erhält dazu am Fahrkartenschalter eine besondere, unentgeltliche Fahrkarte. Die Fahrkarte muss in dem Staat erworben werden, in dem der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde. Nähere Informationen erteilt die Deutsche Bahn AG, bitte erkundigen Sie sich vor der Abreise.

Wie verhält sich die Freifahrt zur Kraftfahrzeugsteuerermäßigung?
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G oder Gl haben ein Wahlrecht zwischen Freifahrt und Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Sie müssen sich daher für eine der beiden Vergünstigungen entscheiden.

Personen mit Merkzeichen aG, H oder Bl sind dagegen sowohl freifahrtberechtigt als auch kraftfahrzeugsteuerbefreit.


Hilfen bei Reisen mit der Deutschen Bahn AG

Für Blinde (Merkzeichen Bl) und für schwerbehinderte Menschen, die zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind (Merkzeichen B), können bis zu zwei Sitzplätze ohne Entgelt reserviert werden.

In vielen EC- und IC-Zügen sowie in allen ICE-Zügen sind grundsätzlich zwei Rollstuhlstellplätze vorhanden, die im Voraus reserviert werden können. Zu den Rollstuhlplätzen sind nahegelegene Sitzplätze für Begleiter reservierbar. Fast alle übrigen Züge führen ein Mehrzweckabteil; die Zugänge sind rollstuhlgängig. Außerdem können auch Hilfen zum Ein-, Aus- oder Umsteigen organisiert werden.

Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 70 sowie Rentner wegen voller Erwerbsminderung und Senioren ab 60 Jahren können die Bahn Card 25 und die Bahn Card 50 zu einem ermäßigten Preis erwerben.

Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen 1. Kl. können mit Fahrscheinen für die 2. Wagenklasse in Zügen der Deutschen Bahn AG die 1. Klasse benutzen.


Nachteilsausgleiche im Flugverkehr

Behinderte Menschen mit gültigem Flugschein haben grundsätzlich einen Anspruch auf Beförderung. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Beförderung physisch unmöglich ist oder wenn Sicherheitsvorschriften, die in einer Rechtsvorschrift festgelegt oder von der Luftfahrtbehörde angeordnet wurden, entgegenstehen.


Behindertenfahrdienste

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst und die Johanniter-Unfallhilfe bieten entgeltliche Behindertenfahrdienste an. Bei Sozialhilfeempfängern können die Kosten dafür unter bestimmten Voraussetzungen vom Bezirk übernommen werden.

Kommunikation/Medien

Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Wer kann eine Ermäßigung beantragen?
Personen mit dem Merkzeichen RF können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Der Beitrag verringert sich dann um ein Drittel des vollen Betrags.

Die Beitragsermäßigung wird unabhängig davon gewährt, ob der Rundfunkteilnehmer die Rundfunkprogramme über eine Antenne, Satellitenschüssel oder über einen Breitbandkabelanschluss empfängt. Die Ermäßigung gilt  für die Beitragspflicht gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, nicht aber für die Entgelte der privaten Rundfunksender.

Ab wann gilt die Ermäßigung?
Sie erhalten die Beitragsermäßigung ab dem im Feststellungsbescheid genannten Zeitpunkt, zu dem Ihnen das Merkzeichen RF zuerkannt worden ist, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid ausgestellt worden ist.

Wo erhalten ich das Antragsformular?
Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie entweder beim Markt Wegscheid oder direkt online beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Gibt es neben der Rundfunkermäßigung auch eine Befreiung?
Unter Umständen ist auch unabhängig des Merkzeichen RF eine Befreiung von der Rundfunkpflicht möglich. Weitere Informationen zur Rundfunkbeitragsbefreiung erhalten Sie hier.


Ermäßigung der Telefongebühren

Viele Telekommunikationsunternehmen gewähren schwerbehinderten Menschen (insbesondere solchen mit Merkzeichen RF) vergünstigte Tarife. Bitte erkundigen Sie sich hinsichtlich näherer Einzelheiten bei Ihrer Telefongesellschaft.


Blindensendungen

Blindensendungen werden von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Als Blindensendungen gelten:

  • Schriftstücke in Blindenschrift (Braille-Schrift),
  • für Blinde bestimmte Tonaufzeichnungen oder sonstige Magnetträger, deren Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist oder in deren Auftrag der Versand erfolgt,
  • Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, wenn sie von einer anerkannten Blindenanstalt an Blinde versandt werden.

Die Umhüllung von Blindensendungen darf grundsätzlich nicht verschlossen sein. Zudem ist jede Sendung oberhalb der Anschrift mit dem Vermerk „Blindensendung“ zu kennzeichnen. Die Einlieferung erfolgt über den Briefkasten oder bei größeren Formaten über die Postfilialen. Diese Angaben gelten auch für den internationalen Versand von Blindensendungen. Die Kennzeichnung lautet hier „Blindensendung/Cécogramme“.


Zugänglichmachung von Dokumenten

Blinde und sehbehinderte Menschen haben in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren einen Anspruch auf Zugänglichmachung von Bescheiden und Gerichtsurteilen in einer für sie wahrnehmbaren Form (in Großdruck oder Blindenschrift, auf Tonträger u. a.).

Wollen Sie dieses Recht wahrnehmen, dann klären Sie bitte mit der jeweiligen Behörden bzw. dem jeweiligen Gericht, welche Form der Zugänglichmachung in Ihrem Fall in Betracht kommt.


Verwendung von Gebärdensprache bei Behörden

Hör- oder sprachbehinderte Menschen haben das Recht, sich bei Behörden eines Gebärdendolmetschers oder einer anderen Kommunikationshilfe zu bedienen, wenn das zur Verständigung erforderlich ist. Die Kosten dafür trägt die Behörde. Bitte informieren Sie die Behörde dazu rechtzeitig.

Wohnen

Welche Rechte und Nachteilsausgleiche können sich für schwerbehinderte Menschen im Bereich Wohnen ergeben?

  • Freibetrag im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung
  • leistungsfreie Darlehen nach den Wohnraumförderungsbestimmungen 2012
  • Freibetrag beim Wohngeld
  • bauliche Veränderungen für ein barrierefreies Wohnen (Mietverhältnis)
  • Widerspruch bei Wohnungskündigung
  • vorzeitige Verfügung über Bausparkassenbeiträgen
  • vorzeitige Verfügung über Sparbeiträge nach dem Vermögensbildungsgesetz
Sozialversicherung

Welche Rechte und Nachteilsausgleiche können sich für schwerbehinderte Menschen in der Sozialversicherung ergeben?

  • Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Familienversicherung für Kinder und andere Angehörige
  • Pflichtversicherung bei Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt u. ä.
  • Verringerung der Zuzahlungen für chronisch Kranke
  • Genehmigung von Fahrten zur ambulanten Behandlung (Merkzeichen aG, Bl oder H)
  • vorzeitige Altersrente im Rahmen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Blindengeld

Wer erhält Blindengeld?
Blinde Menschen (Merkzeichen Bl) erhalten auf Antrag unabhängig von der Frage der Bedürftigkeit Blindengeld. Taubblinde Menschen erhalten ebenfalls auf Antrag ein Blindengeld in doppelter Höhe. Voraussetzung ist, dass sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben.

Das Blindengeld wird gekürzt, wenn der blinde oder taubblinde Mensch in einem Heim lebt oder Leistungen einer Pflegeversicherung erhält.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag kann direkt online beim ZBFS gestellt werden. Antragsvordrucke werden auch im Rathaus Wegscheid ausgegeben.

Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales